Quereinstieg IT: Welche Wege führen ohne Ausbildung in die IT?
Quereinstieg IT: Ja, der Wechsel in die IT ist ohne vorherige IT-Ausbildung möglich. Neben der Ausbildung führen zwei Wege zum Berufsabschluss: die Umschulung, eine verkürzte Ausbildung, und die Externenprüfung, die Abschlussprüfung ohne Ausbildung. Diese setzt beim Fachinformatiker mindestens 1,5 × 3 = 4,5 Jahre im Beruf voraus (eigene Rechnung); wer sie nicht hat, wählt Ausbildung oder Umschulung.
Daneben stehen Herstellerzertifikate, also Prüfungen von IT-Firmen wie Cisco oder Microsoft. Ob die Agentur für Arbeit eine Umschulung oder einen Kurs bezahlt, regelt § 81 SGB III (Sozialgesetzbuch, Drittes Buch). Wer keinen Berufsabschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer hat, fällt dort unter eine eigene Regel (§ 81 Abs. 2).
Erster Schritt, auch ohne Zielberuf: Öffnen Sie im BERUFENET, der Berufsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit (BA), die Beschreibung des Fachinformatikers für Systemintegration, eines dreijährigen IT-Ausbildungsberufs. Notieren Sie, welche der beschriebenen Tätigkeiten Sie aus Ihrem bisherigen Beruf schon kennen; so sehen Sie, wie weit Ihr Beruf von der IT entfernt ist. Ob die Externenprüfung infrage kommt, hängt dagegen von den Jahren ab, die Sie in dem Beruf selbst gearbeitet haben, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen.
Welcher Weg und welche Förderung passen, entscheiden drei Fragen: Haben Sie einen Berufsabschluss? Sind Sie arbeitslos oder davon bedroht? Wie viele Jahre haben Sie im angestrebten Beruf selbst gearbeitet? Die Kurzübersicht im Abschnitt zu Absatz 2 ordnet die ersten beiden Antworten ein, der Abschnitt Ohne Ausbildung die dritte. Brauchen Sie eine Förderung, lesen Sie zuerst Ohne Berufsabschluss: Was gilt nach Absatz 2?.
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Welche Zertifizierungen nennen Arbeitgeber für Ihren Beruf?
Sofortige Antwort aus Stellenanzeigen vom Oktober 2026. Ohne E-Mail.
Genannte Zertifizierungen
Gefragte Fähigkeiten
Quelle: Adzuna-Stellenanzeigen, Oktober 2026.
Auf dieser Seite
- Welche Wege gibt es für den Quereinstieg in die IT?
- Quereinstieg in die IT ohne Ausbildung: Wie geht das?
- Wer bezahlt den Quereinstieg: Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG?
- Quereinstieg in die IT mit 40: Geht das?
- Welche Zertifikate nennen deutsche IT-Stellenanzeigen?
- Gehalt beim Quereinstieg in die IT ohne Ausbildung: Was zeigt der Entgeltatlas?
- Wie sieht ein Plan in vier Schritten aus?
- Was wir nicht geprüft haben
- Quellen und Stand
Welche Wege gibt es für den Quereinstieg in die IT?
Fünf Wege kommen infrage: Ausbildung, Umschulung, Externenprüfung, Weiterbildung mit Herstellerzertifikat und Bootcamp (Intensivkurs eines privaten Anbieters). Die ersten drei enden mit einem anerkannten Berufsabschluss (mehr zur Umschulung im Ratgeber Umschulung); Zertifikat und Bootcamp enden mit einem Nachweis des Herstellers oder des Kursanbieters.
| Weg | Was am Ende steht | Dauer laut Quelle | Förderung oder Zugang |
|---|---|---|---|
| Ausbildung zum Fachinformatiker | anerkannter Berufsabschluss | „Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.“ (Fachinformatiker-Ausbildungsverordnung) | Zugang über einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb (BERUFENET) |
| Umschulung, etwa zum Fachinformatiker | laut Agentur für Arbeit Hannover erwirbt man „einen ganz neuen, anerkannten Berufsabschluss“ | „in der Regel 2 Jahre“ bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf (BA, allgemein) | Bildungsgutschein (Zusage der Agentur, die Weiterbildungskosten zu übernehmen) möglich, wenn die Agentur die Bedingungen bejaht; dazu 150 € im Monat als Zusatzzahlung (Weiterbildungsgeld) |
| Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG (Berufsbildungsgesetz) | Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf, ohne vorherige Ausbildung | Zulassung nach mindestens 1,5 × Ausbildungsdauer im Beruf; beim Fachinformatiker 4,5 Jahre (eigene Rechnung) | Zulassung über die IHK (Industrie- und Handelskammer) der Region |
| Weiterbildung mit Herstellerzertifikat | Nachweis einer bestandenen Prüfung des Herstellers, etwa Cisco oder Microsoft | legen Kursanbieter und Hersteller fest | Bildungsgutschein möglich, wenn die Agentur die Bedingungen bejaht; dazu gehören zugelassener Kurs und Bildungsträger (der Anbieter) |
| Bootcamp | Nachweis des Anbieters | legt der Anbieter fest | wie bei der Weiterbildung: Bildungsgutschein nur, wenn die Agentur die Bedingungen bejaht |
Die Bedingungen für den Bildungsgutschein aus § 81 SGB III stehen im Wortlaut unter Wer bezahlt.
Umschulung zum Fachinformatiker: Wie lange dauert sie?
Die BA nennt allgemein 2 Jahre für eine Umschulung in einem dreijährigen Beruf: „Eine Umschulung in einem anerkannten 3-jährigen Ausbildungsberuf dauert in der Regel 2 Jahre.“ Der Fachinformatiker ist nach § 2 FIAusbV, der Fachinformatiker-Ausbildungsverordnung, ein solcher Beruf: „Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.“
Den Beruf gibt es in vier Fachrichtungen, also Schwerpunkten der Ausbildung:
- Anwendungsentwicklung: Software programmieren
- Systemintegration: IT-Systeme planen und betreiben
- Daten- und Prozessanalyse: Daten und Abläufe im Betrieb auswerten
- Digitale Vernetzung: vernetzte Systeme aufbauen und betreuen
Nach dem BERUFENET ist der Fachinformatiker ein Ausbildungsberuf in Industrie und Handel. Zuständige Stelle für die Berufsbildung in diesem Beruf ist nach § 71 BBiG die IHK (Industrie- und Handelskammer).
Quereinstieg in die IT ohne Ausbildung: Wie geht das?
Ohne Ausbildung führt die Externenprüfung zum Berufsabschluss; zugelassen wird nach Jahren im Beruf oder mit Nachweisen, die diese Zeit ersetzen.
Wer bisher in einem ganz anderen Beruf arbeitet, hat diese Jahre nicht und erreicht den Abschluss über eine Ausbildung; auch die Umschulung ist eine verkürzte Ausbildung. Zertifikat und Bootcamp kommen ohne Ausbildung aus, enden aber mit einem Nachweis des Herstellers oder Anbieters, nicht mit einem Berufsabschluss.
Die Regel steht in § 45 Abs. 2 BBiG, Satz 1: „Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.“ Eineinhalbfach heißt 1,5-mal; bei drei Jahren Ausbildungsdauer also 4,5 Jahre.
Drei weitere Sätze derselben Vorschrift betreffen diese Zeit:
- Andere Ausbildung: „Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.“ Einschlägig heißt: fachlich passend.
- Nachweise statt Mindestzeit: Die Mindestzeit kann ganz oder teilweise entfallen, wenn Sie mit Zeugnissen oder auf andere Weise überzeugend belegen, dass Sie den Beruf praktisch beherrschen. Im Gesetz: Vom Nachweis der Mindestzeit „kann ganz oder teilweise abgesehen werden“, wenn „glaubhaft gemacht“ wird, dass die „berufliche Handlungsfähigkeit“ erworben ist.
- Ausland: „Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.“
Die IHK Schwaben nennt das Verfahren Externenprüfung. Sie bestätigt die Anrechnung: „Eine vorhergehende einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf kann auf die erforderlichen Zeiten der Berufstätigkeit angerechnet werden.“ Ob Ihre Zeiten reichen und welche Nachweise verlangt werden, klären Sie mit der IHK Ihrer Region.
Zum Zugang schreibt das BERUFENET über die Tätigkeit als Fachinformatiker für Systemintegration: Sie „erfordert i.d.R. eine abgeschlossene Berufsausbildung“ in diesem Beruf (i.d.R.: im Regelfall). Welche Abschlüsse ein Arbeitgeber verlangt, steht in seiner Anzeige.
Für die Ausbildung selbst ist rechtlich „keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben“. Nötig ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb, und die Betriebe wählen nach eigenen Kriterien aus.
Wer bezahlt den Quereinstieg: Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG?
Umschulung und Kurse kann die Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein fördern; das Aufstiegs-BAföG fördert dagegen Fortbildungen für Berufserfahrene, etwa zum Meister oder Techniker.
Bildungsgutschein: Welche Bedingungen gelten?
Mit dem Bildungsgutschein wird, so die BA, „zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden“. Rechtsgrundlage ist § 81 SGB III. Absatz 1 beginnt so: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn“. Das Wort „können“ heißt: Die Agentur entscheidet. Die drei Bedingungen im Wortlaut:
- „die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,“
- „die Agentur für Arbeit sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und“
- „die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.“
Bedingung 1 heißt in Alltagssprache: Die Weiterbildung muss nötig sein, damit Sie nach Arbeitslosigkeit wieder Arbeit finden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden.
Maßnahme meint den Kurs, Träger den Anbieter. Zugelassen werden beide von einer fachkundigen Stelle (einer dafür anerkannten Prüfstelle) nach der AZAV, der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Einlösen lässt sich der Gutschein nach Angaben der Agentur Herford bei einem nach AZAV zugelassenen Bildungsträger; Ausnahme ist die „betriebliche Einzelumschulung“, also eine Umschulung direkt in einem Betrieb. Gültig ist der Gutschein nach derselben Seite „im Regelfall drei Monate ab Ausstellungsdatum“.
Ohne Berufsabschluss: Was gilt nach Absatz 2?
Wer keinen Berufsabschluss von mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer hat und einen nachholen will, fällt unter eine eigene Regel ohne Arbeitslosigkeit als Bedingung. Die BA schreibt auf ihrer Bildungsgutschein-Seite: „Auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses sowie eines Hauptschul- oder vergleichbaren Schulabschlusses haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch.“ Ein Rechtsanspruch heißt: Die Förderung steht Ihnen zu, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Absatz 1 sagt „können“, § 81 Abs. 2 SGB III dagegen „wird … gefördert“, und zwar, wenn Sie
- „nicht über einen Berufsabschluss verfügen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist“; gleichgestellt ist, wer trotz Abschluss mehr als vier Jahre an- oder ungelernt gearbeitet hat (ohne Ausbildung für diese Tätigkeit) und im erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr arbeiten kann,
- „für den angestrebten Beruf geeignet sind“,
- „voraussichtlich erfolgreich an der Maßnahme teilnehmen werden“ und
- „mit dem angestrebten Beruf ihre Beschäftigungschancen verbessern“.
Beratung vor Beginn und zugelassener Kurs gelten nach § 81 Abs. 2 auch hier. Strenger ist eine weitere Regel desselben Absatzes für Menschen ohne Berufsabschluss, die noch keine drei Jahre beruflich tätig waren. Sie werden nur gefördert, wenn eine Ausbildung (oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, also eine Maßnahme zur Vorbereitung auf eine Ausbildung) aus persönlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder der Zielberuf ein Engpassberuf ist, also ein Beruf mit Mangel an Fachkräften.
Kurz für Ihre Lage:
- Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht: Absatz 1 kann passen.
- Ohne Berufsabschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, angestellt oder nicht: Absatz 2 kann passen.
- Angestellt, mit Berufsabschluss, ohne drohende Arbeitslosigkeit: Absatz 1 passt nach dem Wortlaut nicht. Absatz 2 nur, wenn Ihr Abschluss weniger als zwei Jahre Ausbildungsdauer hat oder Sie nach mehr als vier Jahren an- oder ungelernter Arbeit im erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr arbeiten können.
Was zusätzlich gilt:
- Weiterbildungsgeld: Bei einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung, also einer, die mit einem Berufsabschluss endet, zahlt die Agentur laut BA 150 € im Monat zusätzlich.
- Prüfungsgebühren: Laut Merkblatt 6, dem Informationsblatt der BA zur Weiterbildung, können sie für „gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte“ Prüfungen übernommen werden.
Ablauf und Fragen fürs Gespräch stehen im Ratgeber zum Bildungsgutschein.
Aufstiegs-BAföG: Für wen passt es?
Das Aufstiegs-BAföG (Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse, also staatlich geregelte Abschlüsse für Berufserfahrene wie Meister, Techniker oder Betriebswirt. Die Bedingung lautet: „Um die AFBG-Förderung zu beziehen, müssen Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen.“
Ohne die Berufspraxis, die die jeweilige Fortbildungsordnung verlangt, ist diese Bedingung nicht erfüllt. Für den Quereinstieg passt das Aufstiegs-BAföG deshalb eher nach Umschulung oder Externenprüfung. Was ein IHK-Lehrgang im Unterschied zu einem Fortbildungsabschluss bringt, erklärt der Ratgeber IHK-Zertifikat.
Quereinstieg in die IT mit 40: Geht das?
Rechtlich ist der Quereinstieg in die IT mit 40 möglich: Weder § 45 Abs. 2 BBiG (Externenprüfung) noch § 81 Abs. 1 und 2 SGB III (Bildungsgutschein) nennt ein Alter als Bedingung. Ob er gelingt, hängt von anderen Punkten ab: bei der Externenprüfung an den Jahren im Beruf, beim Bildungsgutschein nach Absatz 1 an Bedingung 1 (Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit). Für das Nachholen eines Berufsabschlusses gilt Absatz 2 mit eigenen Bedingungen.
Haben Sie schon über Jahre Aufgaben übernommen, die zum Fachinformatiker passen, etwa Rechner und Netze im eigenen Betrieb betreut? Was als Berufstätigkeit „in dem Beruf“ zählt, in dem die Prüfung abgelegt wird, und wer das prüft, erklärt der Abschnitt Ohne Ausbildung. Wer ohne solche Praxis einsteigt, plant mit Umschulung oder Ausbildung; die Dauer steht unter Umschulung zum Fachinformatiker.
Welche Zertifikate nennen deutsche IT-Stellenanzeigen?
Genannt werden Zertifizierungen von Herstellern und Verbänden wie Cisco, Microsoft, Amazon und CompTIA. Die Tabelle zeigt für fünf IT-Berufe, in wie vielen deutschen Stellenanzeigen auf Adzuna, einer Suchmaschine für Stellenanzeigen, eine gesuchte Zertifizierung stand; die Gesamtzahl der Anzeigen je Beruf steht unter der Tabelle.
Die Berufe in der Tabelle: Ein Systemadministrator betreut die Rechner und Server eines Betriebs, ein Netzwerkadministrator dessen Netzwerk; IT-Support hilft Nutzerinnen und Nutzern bei Störungen. Cloud bedeutet, dass Rechner und Software in Rechenzentren eines Anbieters wie Amazon oder Microsoft laufen statt im eigenen Betrieb. Ein Cloud Engineer betreut solche Systeme; DevOps bezeichnet Stellen, die Softwareentwicklung und IT-Betrieb verbinden.
| Beruf | Zertifizierung („gesuchte Phrase“): kurz erklärt | Anzeigen mit der Phrase |
|---|---|---|
| IT-Support | ITIL („itil“): Regelwerk für IT-Service-Management, also für Störungen, Anfragen und Änderungen | 5,4 % |
| IT-Support | CompTIA A+ („comptia a“): Einstiegszertifizierung des IT-Verbands CompTIA für den Support | 10 von 1.973 |
| Systemadministrator | ITIL („itil“): Regelwerk für IT-Service-Management | 2,9 % |
| Systemadministrator | AZ-104 („az-104“): Prüfung zum Azure Administrator, für die Cloud-Plattform Azure von Microsoft | 12 von 2.921 |
| Systemadministrator | CompTIA Linux+ („comptia linux“): Zertifizierung für das Betriebssystem Linux | 1 von 2.921 |
| Netzwerkadministrator | CCNA („ccna“): Einstiegs-Netzwerkzertifizierung von Cisco | 5 % |
| Netzwerkadministrator | CCNP („ccnp“): Professional-Stufe von Cisco, die nächste Stufe nach der CCNA | 4 % |
| Cloud Engineer | AWS („aws certified“): Zertifizierungen von Amazon Web Services, dem Cloud-Anbieter von Amazon | 10 von 1.160 |
| Cloud Engineer | Azure („azure certification“): Zertifizierungen zur Cloud-Plattform von Microsoft | 1 von 1.160 |
| DevOps Engineer | AWS („aws certified“): Zertifizierungen von Amazon Web Services, dem Cloud-Anbieter von Amazon | 1,0 % |
Quelle: Adzuna (Datenschnittstelle), Stellenanzeigen in Deutschland, Oktober 2026. Auswertung: CertWorthIt, Methodik.
Anzeigen gesamt je Beruf: IT-Support 1.973, Systemadministrator 2.921, Netzwerkadministrator 535, Cloud Engineer 1.160, DevOps Engineer 1.077. Werte unter 1 % erscheinen als Anzahl mit Gesamtzahl.
Weitere gesuchte Phrasen in deutschen Adzuna-Stellenanzeigen im Oktober 2026:
- IT-Support: „comptia network“ (CompTIA Network+, herstellerunabhängige Netzwerk-Zertifizierung) stand in keiner der 1.973 Anzeigen, „comptia security“ (CompTIA Security+, Einstieg in IT-Sicherheit) in keiner der 1.973, „google it support“ (Online-Kurszertifikat von Google) in keiner der 1.973.
- Systemadministrator: „aws certified sysops“ (AWS-Prüfung für den Betrieb von Cloud-Systemen) stand in keiner der 2.921 Anzeigen, „comptia cloud“ (CompTIA Cloud+, herstellerunabhängige Cloud-Zertifizierung) in keiner der 2.921.
- Cloud Engineer: „aws certified cloud practitioner“ (AWS-Prüfung für den Einstieg) stand in keiner der 1.160 Anzeigen.
Wie wurde gezählt?
Die Suche erfasst nur die englische Phrase in Klammern, etwa „itil“ oder „aws certified“. Deutsche Formulierungen wie „AWS-Zertifizierung“ und Stellen mit anderem Titel fehlen; jede Zahl ist also eine Untergrenze. Ob eine Anzeige die Zertifizierung verlangt oder nur als Pluspunkt nennt, unterscheidet die Zählung nicht.
Welche Zertifizierung passt zum Einstieg?
Ob Sie ein Zertifikat brauchen und welches, zeigen die Anzeigen der Stelle, die Sie anstreben. Für vier Prüfungen nennen die Hersteller diese Voraussetzungen oder Empfehlungen:
- CCNA: Cisco schreibt „Prerequisites: None“, also keine Voraussetzung.
- CompTIA A+: keine Pflichtvoraussetzung; CompTIA empfiehlt „12 months of hands-on experience in an IT support specialist job role“, also zwölf Monate Praxis im IT-Support. Das ist eine Empfehlung, keine Bedingung für die Prüfung.
- AWS Certified Cloud Practitioner: AWS schreibt, Prüflinge „could have up to 6 months of exposure to AWS Cloud, but this is not required“. Gemeint ist: Bis zu sechs Monate Erfahrung mit AWS sind möglich, aber nicht verlangt.
- AZ-104: Microsoft schreibt, Prüflinge sollten mit Betriebssystemen, Netzwerken, Servern und Virtualisierung (dem Betrieb mehrerer virtueller Rechner auf einer Maschine) vertraut sein. Die Prüfung setzt also Vorwissen voraus und ist keine Einstiegsprüfung.
Ein Online-Kurs zu einer dieser Prüfungen ist nicht dasselbe wie die Prüfung: Den Nachweis gibt es erst nach bestandener Prüfung beim Hersteller. Einen Überblick über Kurse und Nachweise nach Beruf gibt der Ratgeber Weiterbildung; weitere Ratgeber zur Karriere stehen im Karriere-Ratgeber.
Mehr zu den Zertifizierungen: ITIL-Zertifizierung · CCNA · CCNP · AWS-Zertifizierung · Azure-Zertifizierung
Gehalt beim Quereinstieg in die IT ohne Ausbildung: Was zeigt der Entgeltatlas?
Der Entgeltatlas, die Gehaltsstatistik der BA, nennt für die Berufsgattung (eine Gruppe verwandter Berufe in der Statistik) „Berufe in der Informatik (ohne Spezialisierung) - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ einen Median von 5.189 € brutto im Monat; die eine Hälfte der Beschäftigten verdient mehr, die andere weniger. Gemessen ist der Wert für Vollzeit in Deutschland, alle Altersgruppen und das Anforderungsniveau Fachkraft, eine Einstufung nach dem Anspruch der Tätigkeit (Datenstand: Entgeltatlas 2025). Rechnerisch sind das 12 × 5.189 € = 62.268 € im Jahr (eigene Rechnung). Einen eigenen Wert für den Einstieg ohne Berufsabschluss weist die Statistik nicht aus. Der Wert gilt nicht eigens für Fachinformatiker.
Wie breit streuen die Gehälter?
Im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) verdient in der Berufsgattung „Berufe in der Informatik (ohne Spezialisierung) - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ ein Viertel der Vollzeitbeschäftigten in Deutschland weniger als 4.101 € und ein Viertel mehr als 6.741 € brutto im Monat. Diese Grenzen heißen unteres und oberes Quartil.
Wie sieht ein Plan in vier Schritten aus?
Vier Schritte führen vom Wunsch zum passenden Weg, auch ohne festen Zielberuf.
- Tätigkeiten abgleichen: Wie im ersten Schritt oben im BERUFENET die Beschreibung des Fachinformatikers lesen und notieren, welche Tätigkeiten Sie aus Ihrem Beruf schon kennen.
- Weg bestimmen: Haben Sie die nötigen Jahre in dem Beruf gearbeitet, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen (beim Fachinformatiker 4,5), fragen Sie bei der IHK nach der Externenprüfung. Sonst planen Sie mit Umschulung oder Ausbildung; eine Ausbildung setzt einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb voraus.
- Beratung vor der Buchung: Bei der Agentur einen Termin vereinbaren und nach Bildungsgutschein und Weiterbildungsgeld fragen. Kurse und ihre Anbieter lassen sich in mein NOW suchen, dem Weiterbildungsportal der BA.
- Drei Anzeigen lesen: In der Jobsuche der BA drei aktuelle Anzeigen für die gewählte Richtung öffnen. In drei Spalten notieren: Abschluss, Zertifizierung, Berufserfahrung.
Was wir nicht geprüft haben
Diese Seite stützt sich auf Gesetze, Seiten der Bundesagentur für Arbeit und der IHK Schwaben, die Seiten zum Aufstiegs-BAföG und die Herstellerseiten der vier Prüfungen. Offen bleibt:
- Altersgrenze: In § 81 Abs. 1 und 2 SGB III, § 45 Abs. 2 BBiG und auf den gelesenen BA-Seiten zu Bildungsgutschein und Umschulung steht keine; eine ausdrückliche Aussage, dass es keine gibt, haben wir nur für das Aufstiegs-BAföG gefunden.
- Eine Umschulungsdauer eigens für den Fachinformatiker und eine Umschulungsordnung für diesen Beruf.
- Ob und wie die Agentur für Arbeit Vorbereitungskurse auf die Externenprüfung fördert, und welche Nachweise die einzelnen IHKs verlangen.
- Bootcamps: Eine Aussage der BA eigens dazu haben wir nicht gefunden, nur die allgemeine Zulassungsregel. Ob einzelne Bootcamps zugelassen sind, haben wir nicht geprüft.
- Eine amtliche Aussage, wie sich Herstellerzertifikate zum Berufsabschluss verhalten; ob die Agentur Gebühren für Herstellerprüfungen übernimmt, sagt das Merkblatt 6 nicht.
- Gehaltsquellen außer dem Entgeltatlas; Entgeltatlas-Werte für andere Fachrichtungen des Fachinformatikers.
- Förderung für Beschäftigte mit Berufsabschluss, denen keine Arbeitslosigkeit droht; ob der Fachinformatiker als Engpassberuf gilt; weitere Sonderregeln in § 81 SGB III.
- Weitere Förderwege, etwa Programme der Länder und Zuschüsse des Arbeitgebers, sowie Fälle, in denen statt der Agentur eine andere Stelle zuständig ist.
- Voraussetzungen für ITIL, CCNP, CompTIA Network+, Security+, Linux+ und Cloud+ sowie AWS SysOps; Preise der genannten Prüfungen.
- Zertifizierungen in Anzeigen für Softwareentwicklung und Datenanalyse; für weitere Berufe wie UX-Designer (Gestaltung der Bedienung von Apps und Websites) weder Anzeigen noch, ob ein Quereinstieg ohne Studium dort üblich ist.
Quellen und Stand
Abgerufen vom 6. bis 8. Oktober 2026.
- Berufsbildungsgesetz: § 45 und § 71
- Fachinformatiker-Verordnung: FIAusbV § 2 und § 4
- Bundesagentur für Arbeit: Beruf wechseln, Rahmenbedingungen; Agentur für Arbeit Hannover: Umschulung; Agentur für Arbeit Herford: Fragen zur Weiterbildung
- Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein, Merkblatt 6, mein NOW
- Gesetze zur Förderung: SGB III § 81, AZAV § 1
- IHK Schwaben: Externenprüfung
- Aufstiegs-BAföG: Wer wird gefördert?, Was wird gefördert?
- BERUFENET: Fachinformatiker für Systemintegration
- Entgeltatlas: Berufe in der Informatik (ohne Spezialisierung)
- Hersteller: Cisco CCNA, CompTIA A+, AWS Certified Cloud Practitioner, Microsoft AZ-104
- Stellenanzeigen: Adzuna, Deutschland, Suchwörter „it support“, „systemadministrator“, „netzwerkadministrator“, „cloud engineer“ und „devops engineer“, Oktober 2026. Auswertung: CertWorthIt, Methodik.
Häufige Fragen
Wie gelingt der Quereinstieg in die IT ohne Ausbildung?
Neben einer regulären Ausbildung führen zwei Wege zu einem anerkannten Berufsabschluss. Die Umschulung ist eine verkürzte Ausbildung in einem neuen Beruf; bei einer dreijährigen Ausbildung dauert sie nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit „in der Regel 2 Jahre“. Die Externenprüfung ist die Abschlussprüfung ohne vorherige Ausbildung. Zugelassen wird nach § 45 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), wer „mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist“, in dem Beruf gearbeitet hat; beim Fachinformatiker, einem dreijährigen IT-Beruf, sind das 4,5 Jahre (eigene Rechnung). Zeugnisse oder andere Nachweise können diese Zeit ganz oder teilweise ersetzen. Wer diese Zeit nicht hat, geht über Ausbildung oder Umschulung.
Quereinstieg in die IT ohne Ausbildung: Welches Gehalt zeigt der Entgeltatlas?
Der Entgeltatlas, die Gehaltsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, nennt für die Berufsgattung (eine Gruppe verwandter Berufe in der Statistik) „Berufe in der Informatik (ohne Spezialisierung) - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ ein Medianentgelt von 5.189 € brutto im Monat, gemessen für Vollzeit in Deutschland, alle Altersgruppen und das Anforderungsniveau Fachkraft (Einstufung nach dem Anspruch der Tätigkeit; Datenstand: Entgeltatlas 2025). Der Median ist der mittlere Wert: Die eine Hälfte der Beschäftigten verdient mehr, die andere weniger. Einen eigenen Wert für den Einstieg ohne Berufsabschluss weist die Statistik nicht aus.
Quereinstieg in die IT mit 40: Was gilt für Förderung und Prüfung?
Rechtlich ist der Quereinstieg in die IT mit 40 möglich: Die Bedingungen in § 45 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und in § 81 Abs. 1 und 2 SGB III (Sozialgesetzbuch, Drittes Buch: Arbeitsförderung) nennen kein Alter. Für die Externenprüfung, die Abschlussprüfung eines Ausbildungsberufs ohne vorherige Ausbildung, zählen nach § 45 Abs. 2 BBiG die Jahre „in dem Beruf“, in dem die Prüfung abgelegt wird, auch im Ausland.
Für den Bildungsgutschein, die Zusage der Agentur für Arbeit, Weiterbildungskosten zu übernehmen, verlangt § 81 Abs. 1 SGB III als erste Bedingung, dass die Weiterbildung nötig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden; dazu kommen eine Beratung vor Beginn und ein zugelassener Kurs. Wer keinen Berufsabschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer hat und einen nachholen will, fällt unter Absatz 2: Dort gehört Arbeitslosigkeit nicht zu den Bedingungen, wohl aber Eignung für den Zielberuf und voraussichtlicher Erfolg.
Das Aufstiegs-BAföG (staatliche Förderung von Fortbildungen wie Meister oder Techniker) schließt eine Altersgrenze ausdrücklich aus, setzt aber eine Vorqualifikation voraus, also die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Fortbildung.
Wie lange dauert eine Umschulung zum Fachinformatiker?
Die Bundesagentur für Arbeit nennt allgemein 2 Jahre für eine Umschulung in einem dreijährigen Beruf: „Eine Umschulung in einem anerkannten 3-jährigen Ausbildungsberuf dauert in der Regel 2 Jahre.“ Der Fachinformatiker ist nach der Fachinformatiker-Ausbildungsverordnung (FIAusbV, die Rechtsvorschrift für diese Ausbildung) ein solcher Beruf mit drei Jahren Ausbildung. Eine Umschulung ist eine Ausbildung in einem neuen anerkannten Beruf, verkürzt gegenüber der regulären. Es gibt vier Fachrichtungen (Schwerpunkte der Ausbildung): Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Daten- und Prozessanalyse sowie Digitale Vernetzung.
Zahlt die Agentur für Arbeit ein Bootcamp?
Möglich ist das, wenn die Agentur für Arbeit die Bedingungen für einen Bildungsgutschein bejaht, also für ihre Zusage, die Weiterbildungskosten zu übernehmen. Dazu gehören unter anderem ein zugelassener Kurs, ein zugelassener Anbieter und eine Beratung durch die Agentur vor Beginn. Ein Bootcamp ist ein privater Intensivkurs. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt dazu: „Der von Ihnen ausgewählte Bildungsträger und die berufliche Weiterbildung müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.“ Grundlage dieser Zulassung ist die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Fragen Sie den Anbieter deshalb nach der Zulassung genau dieses Kurses.
Welche IT-Zertifikate nennen deutsche Stellenanzeigen?
In deutschen Stellenanzeigen auf Adzuna, einer Suchmaschine für Stellenanzeigen, stand im Oktober 2026 das Kürzel ITIL (ein Regelwerk für IT-Service-Management) in 5,4 % der Anzeigen mit dem Suchwort „it support“ (Hilfe für Nutzerinnen und Nutzer bei IT-Störungen). Mit dem Suchwort „netzwerkadministrator“ (wer ein Firmennetzwerk betreut) stand im selben Monat CCNA (die Einstiegs-Netzwerkzertifizierung von Cisco) in 5 % der Anzeigen. Gezählt wurde jeweils die englische Phrase, etwa „itil“.
Reicht ein Zertifikat ohne Berufsabschluss für den Einstieg in die IT?
Das entscheidet der Arbeitgeber; in der Stellenanzeige steht, was er verlangt. Für die Tätigkeit als Fachinformatiker für Systemintegration (ein dreijähriger IT-Ausbildungsberuf) schreibt das BERUFENET, die Berufsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit, sie „erfordert i.d.R. eine abgeschlossene Berufsausbildung“ in diesem Beruf; i.d.R. heißt in der Regel. Ein Herstellerzertifikat, etwa die CCNA (Einstiegs-Netzwerkzertifizierung von Cisco), bescheinigt dagegen eine bestandene Prüfung beim Hersteller. In deutschen IT-Support-Anzeigen (IT-Support: Hilfe für Nutzerinnen und Nutzer bei IT-Störungen) auf Adzuna, einer Suchmaschine für Stellenanzeigen, stand im Oktober 2026 die Einstiegszertifizierung CompTIA A+ des IT-Verbands CompTIA in 10 der 1.973 Anzeigen.